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Fördermittel

Geförderte Beratung: so geht´s

Viele mittelständische Unternehmer würden gerne Expertenberatung in Anspruch nehmen, wenn es um betriebliche Modernisierungsprozesse, um das Recruitment der richtigen Bewerber, um die Optimierung von Vertriebsleistungen, um die Verbesserung des Teamgeistes in der Firma geht. Doch sie fürchten die Kosten – oder sie wissen gar nicht, dass es staatliche Fördermittel dafür gibt. Hier die wichtigsten:

Bildungsscheck in NRW

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Übernommen werden anfallende Kursgebühren – für Teilnahme und Prüfung – bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Verpflichtend dafür ist eine kostenlose Beratung. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auf www.bildungsscheck.de.

Förderprogramm für den Mittelstand

Programm der Europäischen Union und der Bundesländer zur “Förderung von Modernisierungs-, struktur- und zielgruppenbezogenen Arbeitsmarktmaßnahmen”: Mit Hilfe dieses Programms sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen und deren Beschäftigte bei der Gestaltung von betrieblichen Modernisierungsprozessen unterstützt werden. Diese Förderung ist eine Anteilsfinanzierung, bei der die Unternehmen für Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen eine anteilige Erstattung erhalten. Pro Beratertag wird ein Zuschuss von 500,- EUR gewährt. Den Berater können sie selbst nach eigenen Vorstellungen auswählen.

Unser Tipp für Sie: Wenn Sie mit Hilfe externer Beratung arbeitsorganisatorische Veränderungen in Ihrem Unternehmen vorantreiben wollen, können Sie, wenn die Voraussetzungen stimmen:

  • einen Antrag zur Potenzialberatung oder
  • zur Förderung eines Verbundprojektes stellen.

Innovationsgutschein für kleine und mittelständische Unternehmen in NRW

Mit dem Innovationsgutschein können KMU Know-How und Infrastruktur für die Entwicklung Ihrer neuen oder die Weiterentwicklung für bestehende Verfahren und Dienstleistungen vergünstigt in Anspruch nehmen. Der Innovationsgutschein liefert die Eintrittskarte in die Forschungslabore der besten europäischen Hochschulen und Institute. Die Fördergelder belaufen sich auf 3.000 bis 6.000 EUR. Daneben bildet das Innovationsdarlehen die Basis für zinsverbilligte Kredite.

Anlaufstelle ist die InnovationsAllianz der NRW-Hochschulen, die eng mit den Interessenvereinigungen der Wirtschaft zusammenarbeiten.

Teilnehmen können:

  • Unternehmen aller Branchen, die Technologien für Ihre Innovationen nutzen möchten
  • Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
  • Unternehmen mit max. 250 Beschäftigten und einem
  • Umsatz von <50 Mio. € (bzw. einer Bilanzsumme von <43 Mi. €)

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung

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